Bebauungsplan
VEP 11 "Settmeckestraße" im Stadtteil Sundern
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan dient der planungsrechtlichen Absicherung eines Lidl-Marktes im Bereich der Settmecke.
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,1 ha und befindet sich südlich der K 5 (Settmeckestraße)und nördlich bzw. östlich der Straße "Bourhahn".
Aufgrund der räumlichen Enge am bisherigen Standort und der damit einhergehenden - insbesondere verkehrstechnischen - Probleme, wurde die Verlagerung des Lidl-Marktes erforderich. Das Einzelhandelsgutachten von 1997 weist den Bereich als "Expansionszone" aus, in dem die Errichtung eines SB-Discounters bei Einhaltung einer max. Verkaufsfläche von 800 m² sowie eines Getränkehandels mit einer maximalen Verkaufsfläche von 300 m² ohne nachteilige Auswirkungen auf die Innenstadt möglich ist.
Planziel: Sondergebiet (Einzelhandel)
Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,1 ha und befindet sich südlich der K 5 (Settmeckestraße)und nördlich bzw. östlich der Straße "Bourhahn".
Aufgrund der räumlichen Enge am bisherigen Standort und der damit einhergehenden - insbesondere verkehrstechnischen - Probleme, wurde die Verlagerung des Lidl-Marktes erforderich. Das Einzelhandelsgutachten von 1997 weist den Bereich als "Expansionszone" aus, in dem die Errichtung eines SB-Discounters bei Einhaltung einer max. Verkaufsfläche von 800 m² sowie eines Getränkehandels mit einer maximalen Verkaufsfläche von 300 m² ohne nachteilige Auswirkungen auf die Innenstadt möglich ist.
Planziel: Sondergebiet (Einzelhandel)
Übersichtsplan
Landesvermessungsamt NRW, 1998
Ansprechperson zum Plan
Name | Telefon | |
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Herr Michael Schäfer | 02933 / 81-179 | m.schaefer@stadt-sundern.de |