Bebauungsplan


VEP 11 "Settmeckestraße", 1. Änderung im Stadtteil Sundern

Mit der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplanes Nr. 11 "Settmeckestraße" werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des vorhandenen Getränkemarktes geschaffen.

Der Änderungsbereich liegt südlich der Settmeckestraße und nördlich der Straße "Bourhahn".

Mit dieser Änderung wird die bisher festgesetzte maximal zulässige Verkaufsfläche von 400 m² auf nunmehr 500 m² vergrößert werden.
Diese Vergrößerung hat keine Auswirkungen auf die zentralen Versorgungsbereiche der Innenstadt.


Übersichtsplan

Übersichtsplan
Landesvermessungsamt NRW, 1998

Ansprechperson zum Plan

Name Telefon E-Mail
Herr Michael Schäfer 02933 / 81-179 m.schaefer@stadt-sundern.de