Steinhagen Bauleitplanung

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 - Ortsteil Steinhagen ("Gewerbegebiet Am Bahnhof - Teilbereich mit Rettungswache")

Der Rat der Gemeinde Steinhagen hat in seiner Sitzung am 27.03.2019 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 - Ortsteil Steinhagen - („Gewerbegebiet Am Bahnhof - Teilbereich mit Rettungswache") beschlossen. Im Parallelverfahren erfolgt die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Steinhagen.

Aufgrund einer landesplanerischen Anfrage zur Vergrößerung des Plangebiets zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 - Ortsteil Steinhagen wurde am 02.09.2020 ein erneuter Aufstellungsbeschluss für das vergrößerte Plangebiet gefasst.

Ziel und Zweck der Bebauungsplanänderung ist die Ausweisung einer Gewerbefläche und eines Standortes für eine Rettungswache des Kreises Gütersloh im Kreuzungsbereich Bahnhofstraße und Liebigstraße in der Gemeinde Steinhagen. Es besteht zudem ein direkter planerischer Zusammenhang zum “Gewerbe- und Industriegebiet Langebrede“.

Der hier gezeigte Bauleitplan dient lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bauamt der Gemeinde Steinhagen auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Übersichtsbild
Übersichtsplan
Gewerbegebiet Am Bahnhof - Teilbereich mit Rettungswache

Ansprechperson

  • Frau Isabel Krüger, 05204 997306, isabel.krueger@steinhagen.de
  • Frau Helena Hammermeister, 05204 997326, helena.hammermeister@steinhagen.de

Verfahrensschritte

  • 27.03.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 20.01.2020 - 20.02.2020, Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB
  • 02.09.2020, Erneuter Aufstellungsbeschluss nach § 2 (1) BauGB wegen Plangebietsvergrößerung
  • 07.06.2022 - 08.07.2022, Erneute frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Parallelverfahren

Anhänge

Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich der Vorab-Information. Für eine eingehende Auskunft wenden Sie sich bitte an die jeweilige Ansprechperson des Stadtplanungsamtes.

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