Steinhagen Bauleitplanung

36 "Teilbereich zwischen Fliederstraße und Bielefelder Straße"

Der Rat der Gemeinde Steinhagen hat in seiner Sitzung am 29.03.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 - Ortsteil Steinhagen - („Teilbereich zwischen Fliederstraße und Bielefelder Straße“) beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt. Ziel und Zweck dieses Bebauungsplanes ist die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum auf dem bisherigen Grundstück Bielefelder Straße 101 und dem dahinterliegenden bislang unbebauten Grundstück in Richtung Fliederstraße. Der hier gezeigte Bauleitplan dient lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bauamt der Gemeinde Steinhagen auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.

Ansprechperson

  • Frau Isabel Krüger, 05204 997306, isabel.krueger@steinhagen.de
  • Frau Helena Hammermeister, 05204 997326, helena.hammermeister@steinhagen.de

Verfahrensschritte

  • 29.03.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 02.04.2024 - 30.04.2024, Frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 3 (1) und § 4 (1) BauGB

Anhänge

Hinweis

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich der Vorab-Information. Für eine eingehende Auskunft wenden Sie sich bitte an die jeweilige Ansprechperson des Stadtplanungsamtes.

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