Planverfahren: | 056 - Königshardt |
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Ansprechperson: | Herr Detlef Oberstraß, Telefon: 0208/825-3265, E-Mail: detlef.oberstrass@oberhausen.de Frau Monika Jäschke, Telefon: 0208/825-3600, E-Mail: monika.jaeschke@oberhausen.de |
Beteiligungszeitraum: | Vom 05.04.2024 bis 07.05.2024 |
Informationen zur Beteiligung:
Der teilaufzuhebende Bebauungsplan Nr. 56 - Königshardt - wird nebst Entwurf der Aufhebungssatzung, Begründung (einschließlich Umweltbericht) und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen in der Zeit vom
xx.xx.2024 bis xx.xx.2024 einschließlich
im Internet veröffentlicht.
Zudem erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen innerhalb der vorgenannten Veröffentlichungsfrist auch im Bereich 5-1 - Stadtplanung -, Technisches Rathaus Sterkrade, Bahnhofstraße 66, Erdgeschoss, Zimmer Nr. A 009, während der nachstehend genannten Dienstzeiten:
Dienstzeiten:
Montag Donnerstag 8.00 16.00 Uhr
Freitag 8.00 12.00 Uhr
Für eine Einsichtnahme außerhalb der genannten Dienstzeiten ist eine Terminvereinbarung erforderlich (Tel.: 0208 / 825-3265 oder 3242).
Gesetzliche Grundlage ist § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I, Nr. 394).
Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen:
Arten umweltbezogener Informationen in Form von Prüfergebnissen bzw. Gutachten
Folgende Prüfungsergebnisse bzw. Gutachten mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und als Anlage der Begründung bzw. dem Umweltbericht beigefügt:
- Fachgutachten zur artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP II) vom 28.09.2023;
- Untergrunduntersuchung (Boden u. Bodenluft) vom 28.04.2000
Umweltbericht
Zur teilweisen Aufhebung des Bebauungsplans wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB durchgeführt. Die dabei untersuchten Umweltauswirkungen sind im Umweltbericht, als gesonderter Teil der Begründung, beschrieben und bewertet worden. Nachfolgend werden die hierin enthaltenen Arten umweltbezogener Informationen nach Themenblöcken zusammengefasst und schlagwortartig charakterisiert:
Landschaftsbild und Erholungsnutzung:
Umfeld geprägt durch Friedhof, Sterkrader Wald und Wohnbebauung
Teilaufhebungsgebiet durch parkähnliche Grünstruktur geprägt
Keine Freizeit- und Erholungseinrichtungen
Pflanzen und Tiere:
Lebensraum für typische ortsnahe Tier- und Pflanzenarten
Artenschutzprüfung bei Vorhaben im künftigen Außenbereich erforderlich
Boden/ Fläche/ Altlasten und Bodenschutz:
Bodenbeschaffenheit und Schadstoffeinträge
Schutzwürdige Böden
Wasser:
Grundwasserverhältnisse
Oberflächengewässer
Hochwassergefahren und -risiken
Klima / Luft / Lärm:
Stadtklimatische Situation
Lufthygienische Situation
Klimaanpassungskonzept
Auswirkung der Teilaufhebung auf das Klima
Luftschadstoff- und Lärmbelastung durch Fernwirkung der Autobahn A 2
Mensch:
Aufenthaltsqualität der Fläche
Schutz des Grünzuges und der Frischluftschneise
Kultur- und sonstige Sachgüter
Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung (Nulllösung)
Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei Vorhaben im zukünftigen Außenbereich
Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring)
Umweltbezogene Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß den §§ 3 Absatz 1 und 4
Absatz 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen ein-gegangen:
- Die Autobahn GmbH des Bundes, vom 20.10.2023:
Hinweise zu Lärmschutzansprüchen und zur Mitteilung zukünftiger Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Geologischer Dienst NRW, vom 18.10.2023:
Hinweise zum Schutzgut Boden
Weitere Details der umweltrelevanten Informationen sind dem zu veröffentlichenden Umweltbericht mit den Prüfergebnissen und den aufgeführten Stellungnahmen zu entnehmen.
Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen:
Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist (bis 07.05.2024) abgegeben werden. Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den teilaufzuhebenden Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Teilaufhebung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 BauGB).
Die Namen der Personen, die eine Stellungnahme abgeben, werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen nicht aufgeführt, d. h. es erfolgt grundsätzlich eine anonymisierte Wiedergabe der Stellungnahme. Die personenbezogenen Daten werden nur für Zwecke weiterverarbeitet, für die sie erhoben bzw. erstmals gespeichert worden sind (§§ 3 und 15 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen vom 17.05.2018).
Dateitypen : (PDF / JPEG / PNG / ZIP) max. (20 MB)
Hinweis zum Datenschutz:
Ihre personenbezogenen Daten sowie Ihre Stellungnahme werden nur im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Abwägung innerhalb des Planverfahren "056 - Königshardt" verwendet. Die Übertragung Ihrer Daten werden mittels einer Transportverschlüsselung (SSL/TLS) geschützt. Wir erbitten Ihre Einwilligung zur elektronischen Verarbeitung Ihrer Daten. Ohne Ihre Einwilligung ist eine Online-Beteiligung leider nicht möglich.
Einwilligungserklärung:
Ich erkläre mich mit der Verarbeitung meiner personenbezogenen Daten und weiteren oben eingetragenen Daten im Rahmen dieses Beteiligungsverfahrens und auf Grundlage der Datenschutzerklärung und Datenschutzrichtlinie einverstanden.
Übermittlungsbestätigung:
Nach dem Abschicken des Formulars erhalten Sie auf der folgenden Seite eine Übersicht
Ihrer übermittelten Daten. Diese können Sie sich zur Dokumentation ausdrucken.
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