Planverfahren: 056 - Königshardt
Ansprechperson: Herr Detlef Oberstraß, Telefon: 0208/825-3265, E-Mail: detlef.oberstrass@oberhausen.de
Frau Monika Jäschke, Telefon: 0208/825-3600, E-Mail: monika.jaeschke@oberhausen.de
Beteiligungszeitraum: Vom 05.04.2024 bis 07.05.2024

Informationen zur Beteiligung:

Der teilaufzuhebende Bebauungsplan Nr. 56 - Königshardt - wird nebst Entwurf der Aufhebungssatzung, Begründung (einschließlich Umweltbericht) und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen in der Zeit vom

xx.xx.2024 bis xx.xx.2024 einschließlich

im Internet veröffentlicht.

Zudem erfolgt eine öffentliche Auslegung der Unterlagen innerhalb der vorgenannten Veröffentlichungsfrist auch im Bereich 5-1 - Stadtplanung -, Technisches Rathaus Sterkrade, Bahnhofstraße 66, Erdgeschoss, Zimmer Nr. A 009, während der nachstehend genannten Dienstzeiten:

Dienstzeiten:
Montag – Donnerstag 8.00 – 16.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr

Für eine Einsichtnahme außerhalb der genannten Dienstzeiten ist eine Terminvereinbarung erforderlich (Tel.: 0208 / 825-3265 oder 3242).

Gesetzliche Grundlage ist § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I, Nr. 394).

Verfügbare Arten umweltbezogener Informationen:

Arten umweltbezogener Informationen in Form von Prüfergebnissen bzw. Gutachten

Folgende Prüfungsergebnisse bzw. Gutachten mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar und als Anlage der Begründung bzw. dem Umweltbericht beigefügt:

- Fachgutachten zur artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP II) vom 28.09.2023;
- Untergrunduntersuchung (Boden u. Bodenluft) vom 28.04.2000

Umweltbericht

Zur teilweisen Aufhebung des Bebauungsplans wurde eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB durchgeführt. Die dabei untersuchten Umweltauswirkungen sind im Umweltbericht, als gesonderter Teil der Begründung, beschrieben und bewertet worden. Nachfolgend werden die hierin enthaltenen Arten umweltbezogener Informationen nach Themenblöcken zusammengefasst und schlagwortartig charakterisiert:

Landschaftsbild und Erholungsnutzung:
• Umfeld geprägt durch Friedhof, Sterkrader Wald und Wohnbebauung
• Teilaufhebungsgebiet durch parkähnliche Grünstruktur geprägt
• Keine Freizeit- und Erholungseinrichtungen

Pflanzen und Tiere:
• Lebensraum für typische ortsnahe Tier- und Pflanzenarten
• Artenschutzprüfung bei Vorhaben im künftigen Außenbereich erforderlich

Boden/ Fläche/ Altlasten und Bodenschutz:
• Bodenbeschaffenheit und Schadstoffeinträge
• Schutzwürdige Böden

Wasser:
• Grundwasserverhältnisse
• Oberflächengewässer
• Hochwassergefahren und -risiken

Klima / Luft / Lärm:
• Stadtklimatische Situation
• Lufthygienische Situation
• Klimaanpassungskonzept
• Auswirkung der Teilaufhebung auf das Klima
• Luftschadstoff- und Lärmbelastung durch Fernwirkung der Autobahn A 2

Mensch:
• Aufenthaltsqualität der Fläche
• Schutz des Grünzuges und der Frischluftschneise

Kultur- und sonstige Sachgüter

Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern

Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung (Nulllösung)

Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung bei Vorhaben im zukünftigen Außenbereich

Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Umweltauswirkungen (Monitoring)

Umweltbezogene Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungsverfahren

Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligungsverfahren gemäß den §§ 3 Absatz 1 und 4
Absatz 1 BauGB sind folgende Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen ein-gegangen:

- Die Autobahn GmbH des Bundes, vom 20.10.2023:
Hinweise zu Lärmschutzansprüchen und zur Mitteilung zukünftiger Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

- Geologischer Dienst NRW, vom 18.10.2023:
Hinweise zum Schutzgut Boden

Weitere Details der umweltrelevanten Informationen sind dem zu veröffentlichenden Umweltbericht mit den Prüfergebnissen und den aufgeführten Stellungnahmen zu entnehmen.

Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen:

Stellungnahmen können während der Veröffentlichungsfrist (bis 07.05.2024) abgegeben werden. Nicht rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den teilaufzuhebenden Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Teilaufhebung des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 4a Abs. 5 BauGB).

Die Namen der Personen, die eine Stellungnahme abgeben, werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen nicht aufgeführt, d. h. es erfolgt grundsätzlich eine anonymisierte Wiedergabe der Stellungnahme. Die personenbezogenen Daten werden nur für Zwecke weiterverarbeitet, für die sie erhoben bzw. erstmals gespeichert worden sind (§§ 3 und 15 Datenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen vom 17.05.2018).

Ihre Angaben:


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Dateitypen : (PDF / JPEG / PNG / ZIP) max. (20 MB)

Hinweis zum Datenschutz:

Ihre personenbezogenen Daten sowie Ihre Stellungnahme werden nur im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Abwägung innerhalb des Planverfahren "056 - Königshardt" verwendet. Die Übertragung Ihrer Daten werden mittels einer Transportverschlüsselung (SSL/TLS) geschützt. Wir erbitten Ihre Einwilligung zur elektronischen Verarbeitung Ihrer Daten. Ohne Ihre Einwilligung ist eine Online-Beteiligung leider nicht möglich.

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Übermittlungsbestätigung:

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