Planverfahren: Ortsteil Frauenberg, Bebauungsplan Nr. 3 (Teilbereich zwischen Tannenau und Nideggener Straße)
Ansprechperson: Frau Caroline Overbeck, Telefon: 02251/14-265, E-Mail: caroline.overbeck@euskirchen.de
Beteiligungszeitraum: Vom 14.05.2024 bis 17.06.2024

Informationen zur Beteiligung:

Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) über die wiederholte öffentliche Auslegung des Entwurfes
zum Bebauungsplan Nr. 3 im Ortsteil Frauenberg und zur 44. Flächennutzungsplanänderung im Ortsteil Frauenberg

Der Satzungsbeschluss zum oben genannten Bebauungsplan wurde am 12.03.2024 gefasst. Aufgrund formeller Korrekturen wird die vom Ausschuss für Umwelt und Planung in seiner Sitzung am 24.10.2023 beschlossene Auslegung der nachstehend aufgeführten Bauleitplanung im Bereich zwischen Tannenau und Nideggener Straße wiederholt.

Das im Übersichtsplan dargestellte Plangebiet mit einer Größe von ca. 2,6 ha befindet sich am südwestlichen Rand des Siedlungsgebietes Frauenberg und umfasst einen Bereich südlich und westlich der Straße Tannenau.
Ziel der Bauleitplanung ist die Entwicklung eines Wohngebietes in südwestlicher Randlage des Ortsteils Frauenberg.

Die 44. Flächennutzungsplanänderung/OT Frauenberg und der Bebauungsplan Nr. 3/OT Frauenberg werden gem. § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
• Geologie, Böden und Fläche
• Wasser, Wasserhaushalt und Hochwasserschutz
• Luft und klimatische Faktoren
• Landschaftsbild und Erholung
• Landschaftsplan oder sonstige Pläne
• Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt und Artenschutz
• Erhaltungsziel und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete, FFH-Gebiete, Vogelschutz-, Landschaftsschutz-, Naturschutz- und Wasserschutzgebiete
• Bevölkerung und Gesundheit des Menschen
• Sachwerte
• Kulturelles Erbe
• Wirkungsgefüge und Wechselwirkungen
• Emissionsvermeidung und der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern
• Nutzung regenerativer Energien und Energieeinsparung
• Anfälligkeit für schwere Unfälle oder Katastrophen
• Verkehr und Schallimmissionen

Der Planentwurf zur 44. Flächennutzungsplanänderung/Ortsteil Frauenberg und zum Bebauungsplan Nr. 3/Ortsteil Frauenberg liegt nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB mit dazugehöriger Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats

vom 14.05.2024 bis einschließlich 17.06.2024

in der Stadtverwaltung Euskirchen, 53879 Euskirchen, Kölner Straße 75, Neubau, 2. Obergeschoss, Zimmer 273, zu folgenden Zeiten aus:

montags, mittwochs und freitags von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
dienstags und donnerstags von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich auf der Homepage der Stadt Euskirchen unter dem Pfad https://www.euskirchen.de/wirtschaft-bauen/planen-und-bauen/planungsrecht/bauleitplaene-im-verfahren einzusehen. Ferner sind die Bekanntmachung und die Planunterlagen auch über das Landesportal NRW unter dem Pfad https://bauleitplanung.nrw.de/?lang=de oder https://www.bauportal.nrw/ einsehbar.
Stellungnahmen können während der o. a. Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift in der Planungsabteilung der Stadt Euskirchen, Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen vorgebracht werden. Sie können auch per eMail auf der Homepage der Stadt Euskirchen über den Pfad https://www.euskirchen.de/wirtschaft-bauen/planen-und-bauen/planungsrecht/aktuelle-buergerbeteiligungen/ oder an bauleitplanung@euskirchen.de übersandt werden. Auch die Übermittlung der Stellungnahmen per Telefax (02251/1458-306) ist möglich. Die vollständige Adresse ist anzugeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 HS 2 Nr. 3 BauGB sowie § 4 a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Es wird gemäß § 3 Abs. 3 BauGB ergänzend darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in der derzeit gültigen Fassung in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungs- bzw. Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Rechtsgrundlagen:
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634) in der zum Zeitpunkt der Aufstellung gültigen Fassung.

Hinweis zum Datenschutz:
Ihre personenbezogenen Daten sowie Ihre Stellungnahme werden gemäß Artikel 6 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nur im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung und Abwägung innerhalb der Planverfahren 44. Flächennutzplanänderung/OT Frauenberg und BP Nr. 3/OT Frauenberg gespeichert und verarbeitet. Mit der Einreichung Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.
Grundsätzlich besteht gegenüber dem Verantwortlichen vorbehaltlich anderweitiger Rechtsbestimmungen das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung, Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung sowie eines Widerspruchs gegen die Verarbeitung und auf Datenübertragbarkeit (Erläuterung abrufbar unter https://www.euskirchen.de/datenschutz). Sofern Ihre Daten ausschließlich auf Grund einer Einverständniserklärung verarbeitet werden, kann diese vorbehaltlich anderweitiger Rechtsbestimmungen jederzeit, mit der Wirkung für die Zukunft, widerrufen werden.
Bei der Aufsichtsbehörde (Landesbeauftragte für den Datenschutz NRW) besteht ein Beschwerderecht. Im Sinne einer schnellstmöglichen Bearbeitung Ihres Anliegens können Sie sich jedoch auch direkt an die Datenschutzbeauftragte der Stadt Euskirchen (Frau Cordes, acordes@euskirchen.de, 02251/14-359) wenden.

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