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Bebauungsplan
96/2 (Bebauungsplan) - "Hüttenweg / Derenbachstraße / Heiderbitze"

Der Rat der Kreisstadt Siegburg beschloss am 25.03.1993 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 96/2.

Der Bebauungsplan Nr. 96/2 umfasst ein Gebiet in der Gemarkung Braschoss, Flur 26, zwischen den umgrenzenden Straßen Hüttenweg, Derenbachweg, Zeithstraße (B 56) und dem zum Stadtgebiet Lohmar gehörenden Heckenweg.

Ziel der Planung ist die Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für eine Wohnbebauung.

Der Bebauungsplan setzt reines Wohngebiet (WR) fest.

Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung am 08.07.1994 in Kraft.

Weitere Informationen können Sie der städtebaulichen Begründung entnehmen.

Der hier gezeigte Bebauungsplan der Stadt Siegburg dient lediglich Informationszwecken.

Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter des Planungs- und Bauaufsichtsamtes, Abteilung Stadtplanung.

Übersicht
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Andrea Balsam, Telefon: +49 2241 102-1378, E-Mail: andrea.balsam@siegburg.de
  • Herr Niklas Ruth, Telefon: +49 2241 102-1376, E-Mail: niklas.ruth@siegburg.de

Verfahrensschritte

  • 25.03.1993, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
  • 15.11.1993 - 15.12.1993, Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
  • 15.03.1994, Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
  • 08.07.1994, Rechtskraft gem. § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge

PlandarstellungTextliche FestsetzungenLegendeBegründung