Der Planungsausschuss der Kreisstadt Siegburg hat in seiner Sitzung am 07.03.2024 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Planungsausschuss beschließt, die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen gemäß Beschlussentwurf der Stadtverwaltung (Anlage 1) zu behandeln. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Der Planungsausschuss beschließt die Erweiterung des Bebauungsplangebietes um die Flurstücke Nr. 3994 und 3995 im Bereich der Kaiserstraße/Ringstraße (Erweiterungsfläche ca. 49 qm) und um die Flurstücke 3916 und 4867 sowie die Flurstücke 3500, 3951, 3952, 4091, 4093, 4864 und 5467 (teilweise) im Bereich der Burggasse/Kaiserstraße (Erweiterungsfläche ca. 425 qm) gem. der im Übersichtsplan (Anlage 2) markierten Flächen in der Gemarkung Siegburg, Flur 5.
3. Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 49/7 (Anlage 3.1) gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen. Stellungnahmen sollen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Beteiligung der Öffentlichkeit:
Die eingeschränkte erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB findet in der Zeit vom 18.03.2024 bis einschließlich 19.04.2024 statt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes und alle zugehörigen Unterlagen sind auf der Internetseite der Stadt Siegburg (www.siegburg.de) unter Bauen und Klimaschutz / Stadtplanung Online / Aktuelle Öffentlichkeitsbeteiligungen einzusehen. https://www.o-sp.de/siegburg/beteiligung
Außerdem können alle Unterlagen im städtischen Planungs- und Bauaufsichtsamt, Am Turm 40 (2. Obergeschoss), 53721 Siegburg während folgender Öffnungszeiten eingesehen werden.
Montag: 8 - 12:30 Uhr und 14 - 18.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 8 - 12.30 Uhr und 14 - 15.30 Uhr
Freitag: 8 - 12.30 Uhr
Für die Einsichtnahme der Unterlagen im Planungs- und Bauaufsichtsamt wird um vorherige Terminvereinbarung per E-Mail (bauleitplanung@siegburg.de) gebeten.
Stellungnahmen zum überarbeiteten Bebauungsplan-Entwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bevorzugt elektronisch per Mail an bauleitplanung@siegburg.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich abgegeben werden (Anschrift: Kreisstadt Siegburg, Planungs- und Bauaufsichtsamt, Nogenter Platz 10, 53721 Siegburg). Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit, bei der Einsichtnahme im städtischen Planungs- und Bauaufsichtsamt, Am Turm 40 (2. Obergeschoss), 53721 Siegburg Stellungnahmen zur Niederschrift abzugeben. Die Stellungnahmen werden im Rahmen der Auswertung aller Äußerungen überprüft und fließen in das weitere Bebauungsplanverfahren ein. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können gem. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.