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Bebauungsplan
21/5 - "Verlängerung der Konrad-Adenauer-Allee"

Im Bebauungsplan Nr. 21/5 soll die Planstraße als „Öffentliche Verkehrsfläche“ festgesetzt werden.

Der städtische Flächennutzungsplan (FNP) stellt den Planbereich im Wesentlichen als „Überörtliche oder Örtliche Hauptverkehrsstraße“ dar. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.

Das Plangebiet liegt z. Zt. innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils gem. § 34 BauGB.

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Andrea Balsam, Telefon: +49 2241 102-1378, E-Mail: andrea.balsam@siegburg.de
  • Herr Niklas Ruth, Telefon: +49 2241 102-1376, E-Mail: niklas.ruth@siegburg.de

Verfahrensschritte

  • 09.10.2003, Beschluss zur Aufstellung gem. § 2 Abs. 1 BauGB
  • 11.10.2003 - 21.11.2003, Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
  • 15.10.2003, Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
  • 18.06.2009, Beschluss zur erneuten Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen

Bezüge zu anderen Planverfahren