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Bebauungsplan
80/1 (Bebauungsplan) - "Am Abtshof / Brüder-Busch-Straße / Ilse-Hollweg-Straße / Willi-Stroß-Weg"

Die Kreisstadt Siegburg beschloss am 12.12.1994 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 80/1.

Das 14,7 ha große Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 80/1 „Kaldauer Feld“ liegt im Südwesten des Ortsteils Kaldauen. Es wird im Norden vom Weißdornweg, im Osten vom bisherigen Bebauungsrand, im Süden von der Wahnbachtalstraße (L 316) und im Westen von einer Linie in Verlängerung des Schlehdornweges begrenzt.

Mit dem Bebauungsplan wird das primäre Ziel verfolgt, den dringenden Wohnbedarf der Bevölkerung für unterschiedliche Nachfragegruppen zu decken.

Der Bebauungsplan setzt für den nördlichen Bereich überwiegend allgemeines Wohngebiet (WA), für den restlichen Bereich reines Wohngebiet (WR) fest. Die nicht zur Bebauung vorgesehenen Teile des Plangebietes sind als Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft ausgewiesen.

Der Bebauungsplan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung am 18.11.1995 in Kraft.

Weitere Informationen können Sie der städtebaulichen Begründung entnehmen.

Der hier gezeigte Bebauungsplan der Stadt Siegburg dient lediglich Informationszwecken.

Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die unten aufgeführten Mitarbeiter des Planungs- und Bauaufsichtsamtes, Abteilung Stadtplanung.

Übersicht
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Andrea Balsam, Telefon: +49 2241 102-1378, E-Mail: andrea.balsam@siegburg.de
  • Herr Niklas Ruth, Telefon: +49 2241 102-1376, E-Mail: niklas.ruth@siegburg.de

Verfahrensschritte

  • 12.12.1994, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
  • 20.01.1995 - 20.02.1995, Offenlegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
  • 22.06.1995, Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
  • 18.11.1995, Rechtskraft gem. § 10 Abs. 3 BauGB

Anhänge

PlandarstellungTextliche FestsetzungenLegendeBegründung