Der städtische Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 16.03.2023 folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Planungsausschuss beschließt erneut die Einleitung des Verfahrens zur 64. Änderung des Siegburger Flächennutzungsplanes gem. § 2 Abs. 1 BauGB i. V. mit § 1 Abs. 8 BauGB für die im Übersichtsplan mit schwarzer Strichlinie umrandete Fläche auf der Westseite des Seidenberges im Stadtteil Stallberg. Die Darstellung im Flächennutzungsplan soll wie folgt geändert werden: „Gewerbegebiet“ (GE) anstelle von „Mischgebiet“ und „Grünfläche“ mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“
2. Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, mit dem aktuellen Vorentwurf der 64. Änderung des Flächennutzungsplanes die frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.