3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "Albersloh Süd II" (Bebauungsplan)
Zur Qualitätssicherung und zum Erhalt von Plätzen der Kindertagesstätte Biberburg ist die Erweiterung um eine Mensa, sowie einiger Nebenräume erforderlich. Der Anbau soll nördlich an das bestehende Gebäude der Kindertagesstätte Biberburg errichtet werden. Für die Sicherung der planungsrechtlichen Zulässigkeit der baulichen Erweiterung ist es deshalb erforderlich, die Fläche für den Gemeinbedarf um eine Teilfläche des Flurstück 359 zu erweitern.
Das Bebauungsplanverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB, also ohne Erforderlichkeit eines Umweltberichts, von Ausgleichsmaßnahmen und mit einer einfachen Offenlage nach § 3 (2) BauGB. Eine Anpassung des Flächennutzungsplans ist nicht erforderlich. Aufgrund der Parzellenunschärfe gilt die Planung als aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.
Ansprechperson
- Frau Katja Usunov, Telefon: 02526 303138, E-Mail: usunov@sendenhorst.de
- Frau Sabine Nienkemper, Telefon: 02526 303-132, E-Mail: nienkemper@sendenhorst.de
Verfahrensschritte
- 02.10.2023 - 02.11.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
Hat einen Bezug zu
Ist eine Änderung von
Anhänge
Aufstellungsbeschluss
- Bekanntmachung des Aufstellungbeschlusses und Offenlagebeschluss (PDF, 501,99 KB)Bekanntmachtung des Aufstellungbeschlusses und Offenlagebeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "Albersloh Süd II"
Offenlage
- Bebauungsplan-Entwurf (PDF, 2,56 MB)Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "Albersloh Süd II"
- Begründung zum Bebauungsplan (PDF, 581,86 KB)Begründung zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 6 "Alsbersloh Süd II"