Stadt Sassenberg-Satdtplanung

SBG Nr. 04.0 Vennstraße - 8. Änderung

Der Bebauungsplan SBG Nr. 4 „Vennstraße“ liegt im nordöstlichen Teil des Stadtgebietes. Der Geltungsbereich für die 8. Änderung betrifft den nordwestlichen Teil des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes mit einer Grundstückstiefe entlang der Vennstraße. Der Änderungsbereich hat eine Größe von rund 2.500 m². Ziel der Änderung ist es, an der Vennstraße die Wohnbebauung zwischen den Gebäuden Vennstraße 4 und 12 zu verdichten. In der 6. Änderung ist hier entlang der Vennstraße noch eine Einzel- und Doppelhausbebauung festgesetzt. Diese soll im Sinne der Verdichtung für Mehrfamilienhausbebauung mit der 8. Änderung zur Verfügung gestellt werden.


Ansprechperson

  • Frau Sarah Matthes, Telefon: 02583/309-2010, E-Mail: matthes@sassenberg.de
  • Frau Nicole Rylka, Telefon: 02583/309-2030, E-Mail: rylka@sassenberg.de

Verfahrensschritte

  • 10.12.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 08.03.2021 - 08.04.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 06.05.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Anhänge

Offenlage