Stadt Sassenberg-Satdtplanung

SBG Nr. 11.0 Graffelder Esch / 8. Änderung

Der Infrastrukturausschuss des Rates der Stadt Sassenberg hat in seiner Sitzung am 21.03.2024 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan SBG Nr. 11 „Graffelder Esch“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern
(8. Änderung).

Mit der Änderung wird das Ziel verfolgt, für den rückwärtigen Gartenbereich des Grundstücks Kiärkenkamp 10, die Errichtung eines weiteren Wohnhauses, welches über die Greffener Straße erschlossen wird, zu ermöglichen und damit dem ressourcenschonenden Umgang mit Grund und Boden Rechnung zu tragen.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für diese Innenverdichtung zu erfüllen, ist der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Graffelder Esch“ einer Änderung zu unterziehen. Die Festsetzungen sollen eine behutsame Nachverdichtung unter Berücksichtigung der angrenzenden Gartenbereiche gewährleisten.

Übersichtsplan

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Sarah Matthes, Telefon: 02583/309-2010, E-Mail: matthes@sassenberg.de
  • Frau Nicole Rylka, Telefon: 02583/309-2030, E-Mail: rylka@sassenberg.de

Verfahrensschritte

  • 29.04.2024 - 13.05.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 13a (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Änderung von

Anhänge

Frühzeitige Beteiligung