Stadt Sassenberg-Satdtplanung

SBG Nr. 25.1 Füchtorfer Straße - nördliche Erweiterung - 5. Änderung

Das Gewerbegebiet „Füchtorfer Straße – nördliche Erweiterung“ liegt im Norden der Ortslage Sassenberg, zwischen der B 475 und B 476. Innerhalb des Gewerbegebietes haben sich in den letzten Jahren vorrangig kleinere gewerbliche Unternehmen angesiedelt. Es ist im Interesse der Stadt Sassenberg, den Standort der Betriebe zu stärken.

Auf der Änderungsparzelle ist derzeit ein Garten- und Landschaftsbauunternehmen ansässig. Östlich und südlich des Änderungsbereiches schließen weitere Gewerbebetriebe an. Im Westen des Änderungsbereiches verläuft die B 475 samt Straßenbegleitflächen, die von umfangreichen Grünstrukturen geprägt sind. Im Norden grenzt der unbebaute Bereich eines Gewerbebetriebes an den Änderungsbereich an. Weiter nördlich befindet sich ein Regenrückhaltebecken.

Der Rat der Stadt Sassenberg hat im Januar 2021 für die vorliegende Änderungsparzelle die Verschiebung der westlichen Baugrenze auf 3,50 m zur westlichen Grundstücksgrenze beschlossen. Der neue Verlauf der Baugrenze wurde jedoch weiterhin durch das bestehende pflanzgebot überlagert. Basierend auf konkreten Planungsabsichten (Erweiterung des vorhandenen Betriebsstandortes), die mit der bisher geltenden Festsetzung nicht umsetzbar sind, wird das entlang der B 475 festgesetzte Pflanzgebot aufgehoben.


Ansprechperson

  • Frau Sarah Matthes, Telefon: 02583/309-2010, E-Mail: matthes@sassenberg.de
  • Frau Nicole Rylka, Telefon: 02583/309-2030, E-Mail: rylka@sassenberg.de

Verfahrensschritte

  • 24.02.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 13.04.2022 - 13.05.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 25.05.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 23.06.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB