Stadt Sassenberg-Satdtplanung

SBG 04.0 Vennstraße / 7. Änderung

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan "Vennstraße" wird im Rahmen einer 7. Änderung für den Bereich des Grundstückes Gemarkung Sassenberg, Flur 17, Flurstück 60 geändert. Mit der Änderung wird das Ziel verfolgt, das bauliche Nutzungspotential des Grundstücks zu verbessern und insbesondere für den rückwärtigen Gartenbereich erstmals Baurecht für eine mögliche Wohnbebauung zu schaffen.

Ansprechperson

  • Frau Sarah Matthes, Telefon: 02583/309-2010, E-Mail: matthes@sassenberg.de
  • Frau Nicole Rylka, Telefon: 02583/309-2030, E-Mail: rylka@sassenberg.de

Verfahrensschritte

  • 29.11.2023, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB