Stadt Sassenberg-Satdtplanung

SBG Nr. 25.0 Füchtorfer Straße - 3. Änderung

Der Infrastrukturausschuss des Rates der Stadt Sassenberg hat am 21.09.2017 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan SBG Nr. 25 „Füchtorfer Straße“ gem. § 13a BauGB zu ändern, um im Sinne der Innenverdichtung die planungsrechtliche Grundlage für eine ergänzende Wohnbebauung auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche zu schaffen.

Die landwirtschaftlich genutzte Parzelle zwischen Regenrückhaltebecken und den Flächen einer Gärtnerei, grenzt im Osten an das großflächige Wohngebiet „Füchtorfer Straße“ mit Kindergarten an. Im Westen verläuft im Einschnitt die Umgehungsstraße der B 475.

Das Grundstück ist als artenarm zu bezeichnen – ohne Gehölzstrukturen. Das nördlich liegende Regenrückhaltebecken ist jedoch hochwertig eingegrünt.


Ansprechperson

  • Frau Sarah Matthes, Telefon: 02583/309-2010, E-Mail: matthes@sassenberg.de
  • Frau Nicole Rylka, Telefon: 02583/309-2030, E-Mail: rylka@sassenberg.de

Verfahrensschritte

  • 21.09.2017, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 06.11.2018 - 06.12.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 12.12.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Anhänge

Offenlage

Rechtskräftiger Plan