Stadt Sassenberg-Satdtplanung

Flächennutzungsplan - 54. Änderung Teil C

Der Infrastrukturausschuss des Rates der Stadt Sassenberg hat am 21.11.2019 beschlossen, den wirksamen Flächennutzungsplan gemäß den Vorschriften der §§ 2 - 4 BauGB für drei Bereiche (zwei Gewerbeflächen und eine Wohnbaufläche) in der Ortslage Sassenberg zu ändern (54. Änderung), um bauleitplanerisch gesicherte Flächenreserven, die absehbar nicht einer entsprechenden Nutzung zugeführt werden, wieder in landwirtschaftliche Fläche umzuplanen bzw. die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine wohnbauliche Entwicklung zu schaffen.

Im Laufe des Bauleitplanverfahrens wurden die drei Flächen nunmehr in separate Verfahren (54. Änderung – Teil A, Teil B und Teil C) unterteilt und durchgeführt. Die vorliegende 54. Änderung – Teil C betrifft die Rücknahme der bisher dargestellten Wohnbaufläche „Vinherm“ nordwestlich der Versmolder Straße zugunsten von „landwirtschaftlicher Fläche“.

 Die Stadt Sassenberg beabsichtigt mit der 51. Änderung des Flächennutzungsplanes die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Wohnbaufläche im Südosten der Ortslage Füchtorf. Da mit dieser Ausweisung und der damit einhergehenden Inanspruchnahme von Flächen der rechnerische Bedarf für Wohnbauflächen überschritten wird, erfolgt mit der vorliegenden 54. Änderung des Flächennutzungsplanes – Teil C eine Rücknahme von Wohnbaufläche an anderer Stelle im Stadtgebiet und damit der oben angesprochene Flächentausch. Ziel der 54. Änderung – Teil C des Flächennutzungsplanes ist es demnach eine bisher als Wohnbaufläche dargestellte Fläche im Nordosten der Ortslage Sassenberg zurückzunehmen und entsprechend der derzeitigen Nutzung als Fläche für die Landwirtschaft darzustellen. Durch den sich daraus ergebenden Flächentausch wird den Zielen einer bedarfsgerechten Inanspruchnahme von Bauflächen Rechnung getragen. Parallel erfolgt eine Anpassung der im Flächennutzungsplan dargestellten Stellplatzanlage entsprechend des vorhandenen Bestandes.


Ansprechperson

  • Frau Sarah Matthes, Telefon: 02583/309-2010, E-Mail: matthes@sassenberg.de

Verfahrensschritte

  • 21.11.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 04.03.2024 - 05.04.2024, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB

Anhänge

frühzeitige Beteiligung