Stadt Sassenberg-Satdtplanung

SBG Nr. 02.2 Sassenberg-Ost - 2. Erweiterung / 1. Änderung

Der bisher als "Gewerbegebiet" festgesetzte Änderungsbereich stellt sich derzeit als Brachfläche dar. Der westliche Teil war mit Gebäuden des aufgegebenen Betriebes bebaut - der östliche Teil, der seinerzeit für eine Erweiterung des Betriebes zur Standortsicherung vorgesehen war, hat sich als Eichen-Buchenwald entwickelt. Zwischen der Waldfläche und dem ehemaligen Betriebsgebäude verläuft ein stellenweise 20 Meter breiter unbebauter Korridor. Südlich des ehemaligen Betriebsgebäudes besteht ein mit einheimischen Gehölzen eingegrünter Tümpel. Im Südosten setzt sich die Landschaftsstruktur der Hesselaue fort. Nördlich der Straße "Zum Hilgenbrink" und im westlichen Straßenanschluss besteht eine abgeschlossene Wohnbebauung mit Einfamilien- und Zweifamilienhausbebauung. Diese städtebauliche Struktur soll als Straßenrandbebauung "Zum Hilgenbrink" aus dem ehem. Gewerbegrundstück fortgeführt werden. Das im östlichen Anschluss entstandene Waldstück bleibt als solches erhalten. Das Gelände fällt nach Süden zur Hesselaue ab.


Ansprechperson

  • Frau Sarah Matthes, Telefon: 02583/309-2010, E-Mail: matthes@sassenberg.de

Verfahrensschritte

  • 17.01.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 25.01.2019 - 15.02.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 26.02.2019 - 27.03.2019, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 10.01.2023 - 10.02.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Änderung von

Anhänge

Offenlage