Stadt Sassenberg-Satdtplanung

SBG Nr. 04.0 Vennstraße / 11. Änderung

Mit der 6. Änderung des Bebauungsplanes SBG Nr. 4 „Vennstraße“ wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Wohnbebauung auf den Flächen der nicht mehr benötigten Sportanlage „Im Herxfeld“ geschaffen. Der Geltungsbereich für die 11. Änderung betrifft zum Großteil den Bereich der 6. rechtsverbindlichen Bebauungsplanänderung. Ausgenommen sind hierbei der nordwestliche Teil der 6. Änderung, für den mittlerweile die 8. Änderung gilt sowie der südliche Teil, für den mit der 9. Änderung die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Kita geschaffen wurden.

Mit der 6. Änderung für die Baufelder im Westen des Geltungsbereiches entlang der Straße „Im Herxfeld“ eine offene Bauweise festgesetzt, um die Voraussetzungen für den Bau von Mehrfamilienhäusern und damit eine höhere Vielfalt an Wohnraumangeboten zu schaffen. Da in Sassenberg derzeit eine vorrangige Nachfrage nach Einzel- und Doppelhäusern besteht, wird mit der 11. Änderung statt der im Westen festgesetzten „offenen Bauweise“, eine „Einzel- und Doppelhausbebauung“ festgesetzt und damit der bedarfsgerechten Nachfrage an Wohnraum im bebauten Siedlungszusammenhang Rechnung getragen. Darüber hinaus wurde für den Geltungsbereich der 6. Änderung die zulässige Dachneigung mit 35° – 48° festgesetzt. Um eine größere Flexibilität hinsichtlich der Dachgestaltung zu ermöglichen, soll die zulässige Dachneigung auf 20° – 48° ausgeweitet werden.

Vor dem Hintergrund des Klimawandels und den zunehmend spürbaren Folgen sollen mit der 11. Änderung zudem ergänzende Festsetzungen hinsichtlich der Nutzung erneuerbarer Energien, der Entsorgung des Niederschlagswassers sowie Grünfestsetzungen erfolgen.


Ansprechperson

  • Frau Sarah Matthes, Telefon: 02583/309-2010, E-Mail: matthes@sassenberg.de
  • Frau Nicole Rylka, Telefon: 02583/309-2030, E-Mail: rylka@sassenberg.de

Verfahrensschritte

  • 09.02.0203, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 15.06.2023 - 15.07.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 05.09.2023, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 29.09.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Offenlage

Rechtskräftiger Plan