Stadt Sassenberg-Satdtplanung

SBG Nr. 21.0 Südlich der Christian-Rath-Straße / 5. vereinfachte Änderung

Ziel der Änderung des rechtskräftigen Bebuungsplanes ist es, im Sinne der Innenentwicklung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die erweiterte Ausnutzung einer Grundstücksfläche zu schaffen. Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB.

Der rechtskräftige Bebauungsplan trifft für den Änderungsbereich die Festsetzung als Mischgebiet gem. § 6 Baunutzungsverordnung und für den südlich daran angrenzenden Bereich Fläche für die Landwirtschaft. Zwischen dem Mischgebiet und der Fläche für die Landwirtschaft gilt bisher ein 3,0 m  breites Pflanzgebot. Innerhalb des Mischgebietes wurde ein Baufenster durch Baugrenzen definiert. Durch die im Jahr 2021 beschlossene 4. Änderung des Bebauungsplanes wurden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um auf der südlich anschließenden ehemals landwirtschaftlich genutzten Fläche Wohnbebauung zu realisieren. Dementsprechend entfällt die Notwendigkeit des Pflanzegebotes als Trennung zwischen Bebauung und freier Landschaft. Ebenfalls sind die ursprünglich festgesetzten Baugrenzen durch die im Rahmen der 4. Änderung geschaffenen Bebauungsstrukturen gegenstandslos. 

Basierend auf konkreten Planungsabsichten, die mit den bisher geltenden Festsetzungen nicht umsetzbar sind, dient die vorliegende Änderung dazu, die Baufenstertiefe nach Süden zu erweitern und das bisher geltende Pflanzgebot aufzuheben, um damit einer Erweiterung der Ausnutzbarkeit des Grundstückes Rechnung zu tragen.

 


Ansprechperson

  • Frau Sarah Matthes, Telefon: 02583/309-2010, E-Mail: matthes@sassenberg.de
  • Frau Nicole Rylka, Telefon: 02583/309-2030, E-Mail: rylka@sassenberg.de

Verfahrensschritte

  • 17.03.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 13.04.2022 - 13.05.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 25.05.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 11.06.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

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