Stadt Sassenberg-Satdtplanung

SBG Nr. 10.0 Langefort / 11. Änderung

Anlass für die Änderung des Bebauungsplanes sind die sich in den letzten Jahren vollzogenen Änderungen der Nutzungsstruktur, durch die das Plangebiet nicht mehr den Gebietscharakter eines Mischgebietes im Sinne des § 6 BauNVO, sprich der Unterbringung zweier unterschiedlicher Nutzungsarten (Wohnen und Gewerbe) in einem Gebiet, erfüllt.

Ziel der 11. Änderung des Bebauungsplanes SBG Nr. 10 "Langefort" ist es daher, im Sinne der Innentwicklung die bestehende Wohnnutzung im Westen des Plangebietes planungsrechtlich zu sichern und die Herstellung weiterer Wohnangebote im Osten des Plangebietes zu ermöglichen.


Ansprechperson

  • Frau Sarah Matthes, Telefon: 02583/309-2010, E-Mail: matthes@sassenberg.de
  • Frau Nicole Rylka, Telefon: 02583/309-2030, E-Mail: rylka@sassenberg.de

Verfahrensschritte

  • 09.02.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 15.12.2022, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 02.01.2023 - 02.02.2023, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 16.03.2023, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Änderung von

Anhänge

Offenlage

Rechtskräftiger Plan