Stadt Sassenberg-Satdtplanung

FT Nr. 26.0 Sondergebiet für Reitsport nördlich der Milter Straße

Die von einem privaten Investor geplante Reitsportanlage liegt städtebaulich-funktional sinnvoll zwischen den Grünflächen der Sportplatzanlagen im Süden der Milter Straße (K 38) und dem westlich anschließenden Gewerbegebiet Osteresch und grenzt somit unmittelbar an den Siedlungsraum Füchtorf an. Das Plangebiet wird ackerbaulich genutzt. Diese landwirtschaftliche Fläche zieht sich nach Norden verjüngend fort und wird im Osten durch einen Buchenmischwald eingerahmt. Am östlichen Plangebietsrand verläuft außerhalb des Bebauungsplageltungsbreiches ein im Regelprofil ausgebautes tief eingeschnittenes Gewässer mit Ufervegetation.

Das Konzept der Reitsportanlage, für das die allgemeinen planungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen sind, sieht eine Anordnung von Reithallen, Pferdeställen und Führanlagen im nördlichen und westlichen Planbereich vor. Im südöstlichen Bereich zwischen Milter Straße und den Reithallengebäuden soll ein Betriebswohnhaus errichtet werden. Im Eckbereich zu der nordöstlich und südöstlich angrenzenden kleinen Waldfläche ist der Reitplatz vorgesehen.

Am Ortsrand gelegen, wird die max. Gebäudehöhenentwicklung bis zu 8,0 Meter, wie im angrenzenden Gewerbegebiet, begrenzt. Weitere baugestalterische Festsetzungen sollen nicht erfolgen. Die Zufahrt zu der Anlage erfolgt im Westen von dem bestehenden Wirtschaftsweg.


Ansprechperson

  • Frau Sarah Matthes, Telefon: 02583/309-2010, E-Mail: matthes@sassenberg.de
  • Frau Nicole Rylka, Telefon: 02583/309-2030, E-Mail: rylka@sassenberg.de

Verfahrensschritte

  • 02.04.2009, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 05.08.2010, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Rechtskräftiger Plan