Stadt Sassenberg-Satdtplanung

FT Nr. 13.2 Hauskämpe - 1. und 2. Erweiterung

Für einen Großteil des Planbereiches besteht der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Hauskämpe – Erweiterung“. Mit Beschluss des Infrastrukturausschusses vom 01.09.2005 sollte der Bebauungsplan als 2. Erweiterung nach Süden und Westen abgerundet werden. Dies gilt insbesondere für die Restfläche im Westen bis zur Gröblinger Straße. Das Verfahren für die 2. Erweiterung wurde aus verschiedenen Gründen nicht zu Ende geführt. Mit Beschluss vom 25.09.2008 sollen der bisherige rechtsverbindliche Bebauungsplan „Hauskämpe“ und die geplante 2. Erweiterung zusammengeführt werden.

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan „Hauskämpe – Erweiterung“ wurde seinerzeit aufgestellt, um der beidseitig der Lohmannstraße gelegenen Landmaschinenwerkstatt den Neubau einer Maschinenhalle zur Standortsicherung zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang wurde der Betrieb so umstrukturiert, dass auch zukünftig für die angrenzende Wohnbebauung keine unzulässigen Störungen auftreten. Während nördlich der Lohmannstraße Büro- und Lagerräume eingerichtet wurden, wurde die neue Halle südlich der Lohmannstraße neu gebaut. Mit der Erweiterung des Plangebietes bis zur Gröblinger Straße soll ein abschließendes flexibles Nutzungsangebot für das Grundstück planungsrechtlich gesichert werden.


Ansprechperson

  • Frau Sarah Matthes, Telefon: 02583/309-2010, E-Mail: matthes@sassenberg.de
  • Frau Nicole Rylka, Telefon: 02583/309-2030, E-Mail: rylka@sassenberg.de

Verfahrensschritte

  • 25.09.2008, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 02.02.2009 - 03.03.2009, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 27.04.2009 - 28.05.2009, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 25.06.2009, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 14.07.2009, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Rechtskräftiger Plan

Offenlage