Stadt Sassenberg-Satdtplanung

SBG Nr. 08.0 Emsort

Eine im Südosten der Ortslage vorhandene private Tennisanlage soll erweitert werden. Um hier im sogenannten Außenbereich dazu die planungsrechtliche Grundlage zu schaffe, hat der Rat der Stadt Sassenberg am 01.12.1981 beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen.

Die zwei vorhandenen privaten Tennisplätze gehören zu einem landwirtschaftlichen Betrieb. Dieser beabsichtigt, die Anlage für einen privaten Tennisverein um zwei Plätze zu vergrößern und eine vorhandene Scheune als Clubhaus umzubauen.

Für diesen Bereich erfolgt im Bebauungsplan die Festsetzung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Freizeitanlage „Tennis“. Innerhalb dieses Bereiches wird der Baukörper der vorhandenen Scheune als zweckgebundene bauliche Anlage („Clubhaus“) zugelassen.


Ansprechperson

  • Frau Sarah Matthes, Telefon: 02583/309-2010, E-Mail: matthes@sassenberg.de
  • Frau Nicole Rylka, Telefon: 02583/309-2030, E-Mail: rylka@sassenberg.de

Verfahrensschritte

  • 01.12.1981, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 23.08.1982 - 24.09.1982, Öffentliche Auslegung gem. § 2a (6) BBauG
  • 27.11.1982, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 11.03.1983, Genehmigung durch die Bezirksregierung gem. § 6 (4) BauGB
  • 01.07.1983, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Rechtskräftiger Plan