Stadt Sassenberg-Satdtplanung

SBG Nr. 22.0 Uphuesstraße - 3. Änderung

Der Bebauungsplan „Uphuesstraße“ liegt im westlichen Teil des Stadtgebietes. Der Geltungsbereich für die 3. Änderung betrifft die im Zentrum des Bebauungsplanes liegende unbebaute private Grünfläche. Der Änderungsbereich hat eine Größe von ca. 1.700 m². Der nördliche Teil des Plangebietes wird als Wohngarten genutzt. Im Süden liegt eine mit Obstbäumen bestandene Rasenfläche. Innerhalb des Plangebietes befinden sich ein Hühnerstall sowie ein Holzverschlag. Ziel der Änderung ist es, im Sinne der Innenverdichtung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ergänzende Wohnbauverdichtung auf einer Gartenfläche zu schaffen. Es erfolgt daher die Festsetzung „Allgemeines Wohngebiet“ gem. § 4 BauGB – entsprechend der im Umfeld bestehenden Festsetzungen.


Ansprechperson

  • Frau Sarah Matthes, Telefon: 02583/309-2010, E-Mail: matthes@sassenberg.de
  • Frau Nicole Rylka, Telefon: 02583/309-2030, E-Mail: rylka@sassenberg.de

Verfahrensschritte

  • 26.01.1996, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
  • 25.09.2019, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 04.01.2021 - 03.02.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 25.02.2021, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Anhänge

Dokumente