Stadt Sassenberg-Satdtplanung

SBG Nr. 05.0 Poggenbrook / 15. Änderung

Der Infrastrukturausschuss des Rates der Stadt Sassenberg hat am 03.07.2017 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Poggenbrook“ im nordwestlichen Planbereich nach den Vorschriften des § 13a BauGB zu ändern, um für einen als Bolzplatz festgesetztes Grundstück eine bauliche Nutzung im Sinne der Innenverdichtung zu ermöglichen.

Die Parzellen des Änderungsbereiches sind im bisher rechtsverbindlichen Bebauungsplan als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Bolzplatz“ festgesetzt. Im Hinblick auf die überwiegend im Umfeld bereits entstandenen Wohnnutzung und das im Süden anschließende Gewerbegebiet soll eine Änderung in „Mischgebiet“ erfolgen, um im Nutzungsangebot für die unbebauten Parzellen flexibler reagieren zu können.


Ansprechperson

  • Frau Sarah Matthes, Telefon: 02583/309-2010, E-Mail: matthes@sassenberg.de
  • Frau Nicole Rylka, Telefon: 02583/309-2030, E-Mail: rylka@sassenberg.de

Verfahrensschritte

  • 19.11.2015, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 07.01.2016 - 29.01.2016, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 26.03.2018 - 25.04.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 03.07.2018, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB

Anhänge

Rechtskräftiger Plan