Bebauungsplan
23.03 Lohaus II - 3. vereinfachte Änderung
Änderung der zulässigen Höhe der Einfriedung am Kindergarten.
Allgemeiner Hinweis: Die hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Amt für Planen und Bauen der Gemeinde Saerbeck auf. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen.
Ansprechperson
- Frau Gabriele Greder, Telefon: 02574 89205, E-Mail: gabriele.greder@saerbeck.de
Verfahrensschritte
- 16.07.2002, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- 23.00 Lohaus II - Urfassung
Ist eine Änderung von