Bebauungsplan

17.02 Bevergerner Damm - 1. vereinfachte Änderung

Im westlichen Änderungsbereich wird die geschlossene Bauweise in eine offene Bauweise geändert und im nördlichen Bereich in eine einseitige Grenbebauung bzw. eine Doppelhausbebauung. Änderung der gestalterischen Festsetzungen.

Allgemeiner Hinweis: Die hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Amt für Planen und Bauen der Gemeinde Saerbeck auf. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen.

Ansprechperson

  • Frau Gabriele Greder, Telefon: 02574 89205, E-Mail: gabriele.greder@saerbeck.de

Verfahrensschritte

  • 23.02.1984, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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