Bebauungsplan
11.03 Lehmann-Flothmann - 2. vereinfachte Änderung
Änderung der überbaubaren Grundstücksfläche im Bereich des Autohauses.
Allgemeiner Hinweis: Die hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Amt für Planen und Bauen der Gemeinde Saerbeck auf. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen.
Ansprechperson
- Frau Gabriele Greder, Telefon: 02574 89205, E-Mail: gabriele.greder@saerbeck.de
Verfahrensschritte
- 09.07.1984, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- 11.00 Lehmann-Flothmann - Urfassung
Ist eine Änderung von
Anhänge
- Planunterlagen