Bebauungsplan

11.01 Lehmann-Flothmann - 1. vereinfachte Änderung

Änderung der festgesetzten 2-geschossigen Bebauung in eine 2-geschossige Bebauung als Höchstgrenze, wobei das 2. Vollgeschoss nur im Dachgeschoss zulässig ist.

Allgemeiner Hinweis: Die hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Amt für Planen und Bauen der Gemeinde Saerbeck auf. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen.

Ansprechperson

  • Frau Gabriele Greder, Telefon: 02574 89205, E-Mail: gabriele.greder@saerbeck.de

Verfahrensschritte

  • 21.09.1981, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge

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