Bebauungsplan
34.00 GE nördlich des Bussmannsbaches - Urfassung
Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Ansprechperson
- Frau Gabriele Greder, Telefon: 02574 89205, E-Mail: gabriele.greder@saerbeck.de
Verfahrensschritte
- 12.04.2006, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB
Bezüge zu anderen Planverfahren
- 34.01 Gewerbegebiet nördlich des Bußmannsbachs - Aufhebung
Ist eine Aufhebung von