Bebauungsplan
45.00 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 45 Alter Reiterhof
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die Ausweisung von Wohnbauflächen am nordöstlichen Siedlungsrand der Gemeinde Saerbeck planungsrechtlich gesichert werden. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.
Allgemeiner Hinweis: Die hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Amt für Planen und Bauen der Gemeinde Saerbeck auf. Für nähere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die unten genannten Ansprechpartner/-innen.
Ansprechperson
- Frau Gabriele Greder, Telefon: 02574 89205, E-Mail: gabriele.greder@saerbeck.de
Verfahrensschritte
- 06.05.2021 - 07.06.2021, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
- 22.10.2021 - 25.11.2021, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
- 01.09.2022 - 30.09.2022, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a (3) BauGB
- 02.04.2024 - 06.05.2024, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 4a (3) BauGB
Parallelverfahren
Anhänge
- Bekanntmachung zur erneuten Offenlegung
- Planunterlagen für die erneute Offenlegung
- Fachbeiträge