Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

P 7 An der Brunnbachstraße in der Gemarkung Pfaffenhofen

Der Stadtrat hat nach empfehlendem Beschluss des Umwelt- und Stadtplanungsausschusses vom 04.12.2018 am 18.12.2018 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. P 7 „An der Brunnbachstraße“ neu aufzustellen.
Der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss datiert vom 28.03.1988. Aufgrund der zwischenzeitlich geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen und des gegenüber der ursprünglichen Planung um eine Baumfallzone erweiterten Geltungsbereichs wurde zur Weiterführung des Verfahrens ein erneuter Aufstellungsbeschluss erforderlich.

Das Planungsgebiet befindet sich im Osten des Ortsteils Pfaffenhofen.
Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

• Im Norden durch die Brunnbachstraße,
• im Osten und Süden durch Waldflächen sowie
• im Westen durch landwirtschaftliche Flächen.

Er ist aus beiliegendem Planblatt zu entnehmen.

Die östlichen und südlichen Teilflächen des Geltungsbereichs liegen im Landschaftsschutzgebiet "Südliches Mittelfränkisches Becken östlich der Schwäbischen Rezat und der Rednitz mit Vorland der Mittleren Frankenalb" (LSG Ost).

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2,2 ha.

Ziel der Bebauungsplanaufstellung ist die planerische Ordnung der bereits vorhandenen Außenbereichssiedlung als allgemeines Wohngebiet (WA) und, damit verbunden, die Schaffung der planerischen Voraussetzungen für einen entsprechenden Ausbau der Erschließungsstraße.
Da die Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB oder des beschleunigten Verfahrens nach § 13a bzw. § 13b BauGB nicht erfüllt sind, wird der Bebauungsplan im Regelverfahren aufgestellt.

Ansprechperson

  • Herr Raphael Heider, Telefon: 09171 848-448, E-Mail: Raphael.heider@stadt-roth.de
  • Herr Yanguang Chen, Telefon: 09171 848 427, E-Mail: yanguang.chen@stadt-roth.de

Verfahrensschritte

  • 18.12.2018, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 07.05.2019, Vorentwurfsbeschluss/Auslegungsbeschluss
  • 06.06.2019 - 08.07.2019, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 02.03.2020 - 06.04.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 30.06.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 13.07.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Amtliche Bekanntmachungen

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Zusammenfassende Erklärung