Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan

20. Änderung des Flächennutzungsplane mit Landschaftsplan in der Gemarkung Belmbrach

Der Rat der Stadt Roth hat am 31.03.2009 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB, den Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan im Bereich „Barnsdorf“ zu ändern. Am 24.11.2009 wurde mit Beschluss des Stadtrates der Geltungsbereich erweitert.
Mit der Änderung sollen gewerbliche Bauflächen erweitert werden sowie eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung Regenrückhaltebecken ausgewiesen werden. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung besteht aus fünf Teilflächen.

Umgriff

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Anja Heyne, Telefon: 09171 848 465, E-Mail: anja.heyne@stadt-roth.de
  • Herr Raphael Heider, Telefon: 09171 848-448, E-Mail: Raphael.heider@stadt-roth.de

Verfahrensschritte

  • 31.03.2009, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 07.12.2009 - 08.01.2010, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 28.01.2016 - 29.02.2016, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 20.07.2017, Wirksamkeit der Flächennutzungsplan-Änderung gem. § 6 Abs. 5 BauGB

Parallelverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Bekanntmachung der Genehmigung