Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

B 6 Barnsdorf 2. Änderung in der Gemarkung Belmbrach

Der Rat der Stadt Roth hat am 31.03.2009 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB, den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. B6 „Barnsdorf“ zu ändern. Am 24.11.2009 und am 22.12.2015 wurde mit Beschluss des Stadtrates der Geltungsbereich erweitert.
Mit der Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Festsetzung eines Industriegebietes anstelle einer Waldfläche, eines Gewerbegebietes und einer Fläche für ein Pflanzgebot geschaffen werden, weiterhin für die Festsetzung eines Gewerbegebietes anstelle eines eingeschränkten Gewerbegebietes und einer Waldfläche. Außerdem soll eine Fläche für ein Regenrückhaltebecken festgesetzt werden.

Der Planungsumgriff befindet sich südwestlich der Stadt Roth im Ortsteil Barnsdorf und wird begrenzt durch
- Waldflächen im Norden und Osten;
- Flächen für die Landwirtschaft im Westen;
- Gewerbegebietsflächen im Süden.

Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche des rechtskräftigen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. B 6 vom 02.11.2002 mit einer Gesamtfläche von ca. 13 ha.

Umgriff

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Anja Heyne, Telefon: 09171 848 465, E-Mail: anja.heyne@stadt-roth.de
  • Herr Raphael Heider, Telefon: 09171 848-448, E-Mail: Raphael.heider@stadt-roth.de

Verfahrensschritte

  • 31.03.2009, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 24.11.2009, Stadtratsbeschluss Erweiterung des Geltungsbereichs
  • 07.12.2009 - 08.01.2010, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 22.12.2015, Stadtratsbeschluss Erweiterung des Geltungsbereichs
  • 28.01.2016 - 29.02.2016, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 27.07.2016 - 29.08.2016, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3(2) und § 4a (3) BauGB
  • 30.11.2016, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 20.07.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Änderung von

Parallelverfahren

Anhänge

Textliche Festsetzungen

Plandarstellung

Zusammenfassende Erklärung

Begründung