Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

E 14 Brunnauer Weg 5. Änderung in der Gemarkung Eckersmühlen

Der Rat der Stadt Roth hat am 26. Oktober 2010 bzw. am 25. Januar 2011 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan E 14 „Am Brunnauer Weg“ zu ändern.
Der Umgriff umfasst den kompletten Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan E 14 „Am Brunnauer Weg“ sowie eine Erweiterung in östlicher Richtung um die Fl. Nrn. 1161 (Tfl.), 822, 823/155, 823/9, 823/8, 823/168, 823/7, 823/6, 823/10, 823/5 und 823/4 jeweils der Gemarkung Eckersmühlen.

Mit der Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes soll eine einheitliche Geschossigkeit von max. 2 Vollgeschossen festgesetzt werden. Die Firstrichtung der Gebäude soll eine Solarnutzung der Dachflächen ermöglichen und der festgesetzte Wirtschaftsweg soll nach Osten verlegt und die Erweiterungsflächen gärtnerisch nutzbar gemacht werden. Außerdem soll eine grundsätzliche zeitgemäße Überarbeitung durchgeführt werden.

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Ansprechperson

  • Frau Anja Heyne, Telefon: 09171 848 465, E-Mail: anja.heyne@stadt-roth.de

Verfahrensschritte

  • 26.10.2010, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 25.01.2011, Stadtratsbeschluss Erweiterung des Geltungsbereichs
  • 05.05.2011 - 06.06.2011, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 20.03.2012 - 23.04.2012, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 05.04.2018 - 07.05.2018, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3(2) und § 4a (3) BauGB
  • 26.06.2019 - 29.07.2019, Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. § 3(2) und § 4a (3) BauGB
  • 06.12.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Änderung von

Parallelverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen

Zusammenfassende Erklärung

Begründung

Gutachten