Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

Bi 3 Heubühl 1. Änderung in der Gemarkung Birkach

Der Rat der Stadt Roth hat am 22.03.2016 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB, für den Bereich östlich des Guggenmühler Weges den rechtskräftigen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Bi 3 „Heubühl“ zu ändern.

Der Planungsumgriff befindet sich im Ortsteil Heubühl und wird begrenzt durch
- den Fischhofer Weg im Süden,
- den Guggenmühler Weg im Westen,
- landwirtschaftliche Flur im Norden und Osten

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes sieht vor, in der Satzung, §13 „Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gemäß §9 Abs. 1 Nr. 20“ die festgesetzte Ausgleichsfläche zu ändern. Es wird eine neue Ausgleichsfläche festgesetzt.
Die Grundzüge der Planung werden dadurch nicht berührt, nach Beschluss des Stadtrates vom 22.03.2016 wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Umweltprüfung nach §2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Umgriff Aufstellungsbeschluss

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Anja Heyne, Telefon: 09171 848 465, E-Mail: anja.heyne@stadt-roth.de

Verfahrensschritte

  • 22.03.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 27.10.2016 - 13.12.2016, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 28.04.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Ist eine Änderung von

Anhänge

Textliche Festsetzungen

Begründung