Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan

27. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan in der Gemarkung Pfaffenhofen

Der Rat der Stadt Roth hat am 29.10.2013 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB, den Flächennutzungs-plan/Landschaftsplan im Bereich „Pfaffenhofen-Neue Werkstraße“ zu ändern.
Der Planungsumgriff befindet sich im Ortsteil Pfaffenhofen und wird begrenzt durch

• Waldflächen im Süden, Westen und Osten
• Die Neue Werkstraße im Norden.

Die gemischten Bauflächen bzw. Grünflächen sollen in Waldflächen umgewandelt werden.

Umgriff Aufstellungsbeschluss

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Frau Anja Heyne, Telefon: 09171 848 465, E-Mail: anja.heyne@stadt-roth.de

Verfahrensschritte

  • 29.10.2013, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 06.02.2015 - 10.03.2015, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 21.03.2018 - 25.04.2018, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 30.10.2018, Wirksamkeit des Flächennutzungsplans gem. § 6 Abs. 5 BauGB

Parallelverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Amtliche Bekanntmachung

Zusammenfassende Erklärung