Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

78 An der Gredl 2. Änderung in der Gemarkung Roth

Der Rat der Stadt Roth hat am 29.10.2013 in öffentlicher Sitzung beschlossen, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB, den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 78 „An der Gredl“ zu ändern.
Der Planungsumgriff befindet sich im Süden der Stadt Roth und wird begrenzt durch
- den Friedhof Süd Roth im Norden
- die Gredlbahn im Osten
- Rednitz/Werkkanal im Westen

Der Geltungsbereich umfasst die gesamte Fläche des rechtskräftigen Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 78 vom 03.08.2002 bzw. die 1. Änderung vom 31.08.2005 mit einer Gesamtfläche von ca. 3,1 ha.

Der Bebauungsplan soll hinsichtlich der festgesetzten Dachform und damit verbunden der Dachneigung, sowie hinsichtlich der Geschoßigkeit, verbunden mit einer festzusetzenden Höhenlage bzw. festzusetzenden Wandhöhe, gebietsverträglich geändert werden. Außerdem soll der Wegfall der Abstandsflächen bei den festgeschriebenen Garagen abweichend von Art. 6 Abs. 9 BayBO festgesetzt werden. Außerhalb der überbaubaren Flächen sollen freistehende Nebenanlagen im Sinne des § 14 Abs. 1 BauNVO bis zu einer Grundfläche von max. 10 qm zulässig gemacht werden.

Ansprechperson

  • Herr Yanguang Chen, Telefon: 09171 848 427, E-Mail: yanguang.chen@stadt-roth.de
  • Herr Raphael Heider, Telefon: 09171 848-448, E-Mail: Raphael.heider@stadt-roth.de

Verfahrensschritte

  • 29.10.2013, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 07.07.2016, Vorstellung Entwurf, Billigung/Auslegungsbeschluss
  • 26.07.2016 - 29.08.2016, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 20.12.2016, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 06.02.2017, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Plandarstellung

Textliche Festsetzungen