Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan

30. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan in der Gemarkung Roth

In der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes/Landschaftsplanes im Bereich „ROTHMÜHL-PASSAGEN“ wird der Flächennutzungsplan redaktionell angepasst. Ursprünglich gewerblich ausgewiesene Bauflächen bzw. gemischte Bauflächen werden als Sonderbauflächen dargestellt. Dies entspricht den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans bzw. seiner 1. Änderung.

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Umgriff

Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Raphael Heider, Telefon: 09171 848-448, E-Mail: Raphael.heider@stadt-roth.de

Verfahrensschritte

  • 16.11.2015, Wirksamkeit der Flächennutzungsplan-Änderung gem. § 6 Abs. 5 BauGB

Parallelverfahren

Anhänge

Plandarstellung

Bekanntmachung