Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan

26. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan in der Gemarkung Roth

Das Gebiet der Flächennutzungsplanänderung mit der Bezeichnung „Kindertagesstätte am Stadtpark“ befindet sich südöstlich der Altstadt und nördlich des Stadtparks in der Gemarkung Roth. Gegenstand der Änderung ist die Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung „sozialen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und östlich der Otto-Schrimpff-Straße weiterhin die Darstellung flächenhafter Gehölzbestände. Dies sind die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau der „Kindertagesstätte am Stadtpark“.

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Ansprechperson

  • Herr Raphael Heider, Telefon: 09171 848-448, E-Mail: Raphael.heider@stadt-roth.de

Verfahrensschritte

  • 22.07.2013, Wirksamkeit der Flächennutzungsplan-Änderung gem. § 6 Abs. 5 BauGB

Anhänge

Plandarstellung

Bekanntmachung