Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan

25. Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan in der Gemarkung Bernlohe

Mit der Flächennutzungsplan-/ Landschaftsplanänderung sollten die planungsrechtliche Voraussetzung für zukünftige Entwicklung des bereits ansässigen landwirtschaftlichen Betriebs geschaffen werden. Hierzu wurde eine Grünfläche mit Entwicklung von Gehölzstrukturen (Einzelbäume) in eine gemischte Baufläche mit Entwicklung von Gehölzstrukturen zur Eingrünung umgewandelt.

Alle hier gezeigten Bauleitpläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit den unten genannten Ansprechpartner/-innen auf. Diese stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Ansprechperson

  • Herr Raphael Heider, Telefon: 09171 848-448, E-Mail: Raphael.heider@stadt-roth.de

Verfahrensschritte

  • 02.07.2015, Wirksamkeit der Flächennutzungsplan-Änderung gem. § 6 Abs. 5 BauGB

Anhänge

Plandarstellung

Bekanntmachung