Gemeinde Rommerskirchen / Stadtplanung

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

HOE 15 "Im Kamp", 1. vereinfachte Änderung

Der Rat der Gemeinde Rommerskirchen hat in seiner Sitzung am 21.01.2021 den Beschluss zur Satzung des Bebauungsplans HOE 15 „Im Kamp“ einschließlich der Begründung gefasst.

Durch die Konkretisierung der Einzelmaßnahmen, die im Geltungsbereich des Bebauungsplans HOE 15 „Im Kamp“ vorgesehen sind, und um eine bedarfsgerechte Grundstücksnutzung zu ermöglichen, ist eine inhaltliche Anpassung der bisherigen Festsetzungen erforderlich. Die Grundsätze der Planung werden durch die Änderung nicht berührt und auch bei der angedachten Anzahl der Baugrundstücke gibt es im Vergleich zur vorherigen Planung keine Änderungen.

Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans HOE 15 „Im Kamp“ soll ein Teil der hierin festgelegten Mischgebietsflächen so parzelliert werden, dass auf den späteren Grundstücken die Errichtung von Tiny Houses bzw. Mini Houses möglich ist. Tiny Houses oder Mini Houses sind deutlich kleiner als herkömmliche Wohngebäude und kommen dementsprechend auch mit einer geringeren Grundstücksgröße aus, was diese Wohnform für viele Menschen aufgrund gestiegener Baukosten und hoher Grundstückspreise vor dem zusätzlichen Hintergrund des knapper werdenden Wohnraums immer attraktiver werden lässt.

Da auf den im Vergleich zu herkömmlichen Grundstücken deutlich kleineren Grundstücken für Tiny Houses oder Mini Houses aus städtebaulichen Gründen kei-ne Garagen, Carports oder Stellplätze erwünscht sind, ist innerhalb des Geltungs-bereichs des Bebauungsplans HOE 15 „Im Kamp“ eine entsprechende Stellplatzfläche auszuweisen. Diese soll in einem nördlichen gelegenen Teil des Plangebiets unweit zur L 69 („Im Kamp“) entstehen, der bisher ausschließlich als Mischgebiet ausgewiesen war. Die neue Festsetzung sieht die Ausweisung von privaten Stellplätzen als Mischgebiet mit der entsprechenden Zweckbestimmung vor, die für die Eigentümer der kleineren Grundstücke für die Mini Houses bzw. Tiny Houses vorgesehen sind und die jeweils zusammen mit den kleineren Grundstücken verkauft werden sollen. Der Rest dieser Teilfläche wird als Verkehrsfläche mit weiteren – in diesem Fall öffentlichen – Stellplätzen bzw. als Verkehrsgrün festgesetzt.

Die Gebäude innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans HOE 15 „Im Kamp“ werden zur Energieversorgung an ein „kaltes Nahwärmenetz“ angeschlossen, das über einen unterirdischen Eisspeicher versorgt wird. Dieser wird innerhalb der Grünfläche südlich des Mischgebiets errichtet. Um den im Vergleich zu herkömmlichen Versorgungsinfrastruktur etwas größer dimensionierten Leitungen und Rohren des kalten Nahwärmenetzes innerhalb der Leitungsgräben ausreichend Raum zu geben, wird im südöstlichen Teil des Mischgebiets eine entsprechende Anpassung an dieses Erfordernis vorgenommen. Ein Teil einer bisher im Mischgebiet als Vorgartenbereich festgelegten Fläche wird als Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Fuß- und Radweg versehen. Zwar verkleinern sich hierdurch die in diesem Bereich auszuweisenden Grundstücke, doch bietet sich diese kleine-re Parzellierung für die Errichtung von Tiny Houses bzw. Mini Houses ohnehin an.

Innerhalb des Mischgebiet-Abschnitts, der für die Errichtung von Tiny Houses bzw. Mini Houses vorgesehen ist, entfallen die Festsetzungen zu Dachform und Dachneigung. Zudem ergeben sich im nördlichen Mischgebiets-Abschnitt an der L 69 („Im Kamp“) durch den Wegfall der Vorgartenflächen etwas größere Baugrenzen.

Im Bereich der öffentlichen Grünfläche erfolgen nachrichtlich geringfügige Anpassungen an die finale Fassung der Ausführungsplanung, die zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan HOE 15 „Im Kamp“ noch nicht vorlag.

Die Grundzüge der Planung werden durch diese Planänderung nicht berührt. Die Änderung des Bebauungsplans ist daher als vereinfachte Änderung nach § 13 BauGB durchzuführen.

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Niklas Salzmann, Telefon: 02183/ 800 28, E-Mail: niklas.salzmann@rommerskirchen.de
  • Frau Julia Schröder, Telefon: 02183 / 800 83, E-Mail: julia.schroeder@rommerskirchen.de
  • Frau Lina Soika, Telefon: 02183/800-98, E-Mail: lina.soika@rommerskirchen.de

Verfahrensschritte

  • 02.06.2022 - 15.06.2022, Öffentliche Auslegung gem. § 13 (2) BauGB
  • 23.06.2022, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 09.07.2022, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge