Gemeinde Rommerskirchen / Stadtplanung

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

RO 38 "Gewerbepark III", 1. vereinfachte Änderung


Die Änderung des Bebauungsplans betrifft das Flurstück 352, Flur 10, Gemarkung, Rommerskirchen sowie einen fünf Meter breiten Streifen des Flurstücks 353, Flur 10, Gemarkung Rommerskirchen, entlang der Grundstücksgrenze zum Flurstück 352. 

Der Bebauungsplan RO 38 „Gewerbepark III“ ist Teil des zusammenhängenden Industrie- und Gewerbegebiets im Ortsteil Rommerskirchen, das sich aus insgesamt sechs Bebauungsplänen zusammensetzt. Der Bebauungsplan wurde am 02.02.2012 vom Rat der Gemeinde Rommerskirchen als Satzung beschlossen.

Um einen bedarfsgerechte Grundstücksnutzung eines noch nicht verkauften Grundstücks zu ermöglichen, ist eine zusätzliche Stichstraße geplant. Hierzu soll eine Verkehrsfläche entlang der Grundstücksgrenze zum Flurstück 353 ausgewiesen werden.

Die Grundzüge der Planung werden durch diese Planänderung nicht berührt. Die Änderung des Bebauungsplans ist daher als vereinfachte Änderung nach § 13 BauGB durchzuführen.

Digitalisierungsgrundlage: Liegenschaftskataster

Ansprechperson

  • Herr Niklas Salzmann, Telefon: 02183/ 800 28, E-Mail: niklas.salzmann@rommerskirchen.de
  • Frau Julia Schröder, Telefon: 02183 / 800 83, E-Mail: julia.schroeder@rommerskirchen.de

Verfahrensschritte

  • 27.02.2020, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 05.03.2020 - 06.04.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 10.03.2020 - 13.04.2020, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 14.04.2020 - 15.05.2020, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 13.07.2020 - 14.08.2020, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 07.09.2020, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 19.09.2020, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge