Gemeinde Rommerskirchen / Stadtplanung

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

NB 01 "Johann-Päffgen-Straße", Aufhebung

Das Gebiet der Gemeinde Rommerskirchen wird von einer Vielzahl von Bebauungsplänen erfasst, die mit mehrfachen Änderungen in unterschiedlicher Regelungsdichte die Möglichkeiten der Bebauung und die Zulässigkeit gestalterischer Maßnahmen im Gemeindegebiet steuern. Vielen dieser Pläne ist gemein, dass sie nur noch in geringem Maße den heutigen komplexen Anforderungen an die bebaute Umwelt entsprechen und der Freiheit der gestalterischen Anforderungen der Bewohnerinnen und Bewohner oftmals entgegenstehen. Mit den getroffenen Festsetzungen lässt sich die Diskrepanz von vormaligem planerischen Anspruch und dem Wunsch der heutigen Bewohnerinnen und Bewohner auf bauliche Änderung vielfach nicht mehr überbrücken. In der Praxis blockieren insbesondere ältere Bebauungspläne oftmals innovative Vorhaben und stehen den ökonomischen, ökologischen oder demographischen Belangen der Bewohnerinnen und Bewohner entgegen. Daraus resultierende ablehnende Bescheide der Verwaltung sind den Bürgerinnen und Bürgern nur schwer oder gar nicht zu vermitteln. Die Verwaltung sieht sich nach einer umfassenden Prüfung daher veranlasst, den Anfang der 1970er Jahre in Kraft getretenen Bebauungsplan NB 01 „Johann-Päffgen-Straße“ aufzuheben, da er die gewünschte planerische Steuerung in seinem Geltungsbereich nur noch unzureichend ausfüllen kann. Zudem besteht ein öffentliches Interesse daran, das Baurecht für die geplante Kindertagesstätte Veilchenweg zu schaffen. Auch hier besteht eine Diskrepanz zwischen dem gültigen Planungsrecht und dem Gebäudeentwurf. Auch hier begründet sich einmal mehr die Aufhebung des Bebauungsplanes so wie in vielen weiteren Fällen, in denen Gebäudeplanungen nicht mit den Maßfestsetzungen des Bebauungsplanes übereinstimmen.

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Fachbereich Planung, Gemeindeentwicklung und Mobilität auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung.


Ansprechperson

  • Herr Niklas Salzmann, Telefon: 02183/ 800 28, E-Mail: niklas.salzmann@rommerskirchen.de

Verfahrensschritte

  • 28.02.2019 - 04.04.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 23.05.2019, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 29.05.2019, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge