Gemeinde Rommerskirchen / Stadtplanung

Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan

50. FNP-Änderung "Östlich Kraftwerk Neurath"

Die RWE Power AG betreibt am Standort Neurath die hochmodernen Braunkohleblöcke BoA 2 und 3. Für den Bau wurde eine temporäre Nutzung für eine 36 ha große Baustelleneinrichtungsfläche genehmigt. Nach Abschluss der Bauarbeiten sind mittlerweile ca. 32 ha der Fläche rekultiviert.

Die verbleibenden 4 ha gehören zur Teilfläche III. Hier strebt die RWE Power AG die dauerhafte Nutzung als Revisions- und Lagerfläche an. Mit der Nutzungsänderung sind keine Baumaßnahmen verbunden, da die vorhandenen Infrastruktureinrichtungen der Teilfläche III unverändert genutzt werden können. Durch die Nutzungsänderung werden jedoch die Transportwege bei den Revisionen der BoA 2 und 3 erheblich verkürzt.

Im gültigen Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Rommerskirchen wird ein kleinerer, im Westen gelegener Teil der Flächen des Geltungsbereichs der 50. FNP-Änderung (ca. 1 ha) als "Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen" mit der Zweckbestimmung ,Elektrizität dargestellt. Der Großteil der im Geltungsbereich gelegenen Flächen (ca. 3 ha) wird als "Flächen für die Landwirtschaft" dargestellt. Diese sollen nun ebenfalls als "Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen" mit der Zweckbestimmung ,Lager- und Revisionsfläche' dargestellt werden.


Ansprechperson

  • Herr Niklas Salzmann, Telefon: 02183/ 800 28, E-Mail: niklas.salzmann@rommerskirchen.de

Verfahrensschritte

  • 05.10.2018 - 08.11.2018, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 25.04.2019 - 27.05.2019, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 11.07.2019, Beschluss über die Flächennutzungsplanänderung gem. § 1 Abs. (3) und § 2 Abs. (1) des BauGB
  • 08.01.2020, Wirksamkeit der Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB

Anhänge