Gemeinde Rommerskirchen / Stadtplanung

Aktueller wirksamer Flächennutzungsplan

48. FNP Änderung "Rettungswache"

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2  und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Rat der Gemeinde Rommerskirchen hat in seiner Sitzung am 26.01.2017 die öffentliche Auslegung des Entwurfes der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rommerskirchen, einschließlich des Entwurfes der Begründung mit dem Umweltbericht, gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBI. I. S. 2414) in der derzeit gültigen Fassung beschlossen.

Der Bereich der 48. Flächennutzungsplanänderung befindet sich am östlichen Rand der Ortslage Butzheim angrenzend an das bestehende Baugebiet NB 11 „Feuerwehr Nettesheim“. Er umfasst die Flurstücke 38 und 39 und einen Teil des Flurstückes 47, Flur 5, Gemarkung Nettesheim/ Butzheim.

Die benötigte Fläche soll im Flächennutzungsplan von „landwirtschaftliche Fläche“ in „Fläche für Gemeinbedarf“, „Grünfläche“ und „gemischte Baufläche“ geändert werden Mit der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes wird die planerische Grundlage für die nachfolgende, verbindliche Bauleitplanung in Form eines Bebauungsplanes geschaffen.

Folgende umweltbezogene Stellungnahmen sowie weitere Informationen zu folgenden umweltrelevanten Aspekten liegen vor:

·      Schutzgut Mensch: Informationen über Belastungen des Plangebietes in Form von siedlungsbedingten Emissionen

·      Schutzgut Pflanzen, Tiere und Landschaft: Informationen über das mögliche Vorhandensein von planungsrelevanten Arten (Artenschutzrechtliche Prüfung) und zur Gestaltung des Landschaftsbildes (Landschaftsplanerische Beurteilung)

·      Schutzgut Boden: Informationen über die vorhandene Bodenwertigkeit

·      Schutzgut Wasser: Informationen zur Grund- und Niederschlagswassersituation

·      Schutzgut Klima und Luft: Informationen zum Mikroklima und zu bestehenden Vorbelastungen des Plangebietes durch Lärmimmissionen (Lärmgutachten)

·      Schutzgut Kultur- und Sachgüter: Informationen zum Vorhandensein von Bodendenkmälern

Hinzu kommen Informationen zu tagebaubedingten Grundwasserabsenkungen und zur Zuordnung von Erdbebenzonen.

Der Entwurf der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rommerskirchen sowie der Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht liegen in der Zeit vom

09.02.2017 bis einschließlich 09.03.2017

zu jedermanns Einsicht öffentlich im Rathaus der Gemeinde Rommerskirchen aus.

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift, im Rathaus Rommerskirchen, Bahnstraße 51, 41569 Rommerskirchen, Amt für Grundstücksmanagement, Zimmer 1.15 während der allgemeinen Dienststunden, vorgebracht werden.

Plangebiet der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Niklas Salzmann, Telefon: 02183/ 800 28, E-Mail: niklas.salzmann@rommerskirchen.de

Verfahrensschritte

  • 15.09.2016 - 17.10.2016, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §3 (1) und §4 (1) BauGB
  • 09.02.2017 - 09.03.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB

Bezüge zu anderen Planverfahren

Anhänge