Gemeinde Rommerskirchen / Stadtplanung

Aktueller rechtskräftiger Bebauungsplan

HOE 02 "Ramrath", 05. Änderung

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken. Für eine rechtsverbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Fachbereich Planung, Gemeindeentwicklung und Mobilität auf. Für nähere Auskünfte stehen Ihnen die unten genannten Ansprechpartner/-innen gerne zur Verfügung. Hinweis: Bis zum Stichtag 20.04.2012 wurden nur die Plandarstellung und das Rechtskraftdatum (bei FNP Rechtswirksamkeitsdatum) erfasst. Jüngere Planungsverfahren umfassen weitere Detailinformationen.

Übersichtsbild
Übersichtsplan

Ansprechperson

  • Herr Niklas Salzmann, Telefon: 02183/ 800 28, E-Mail: niklas.salzmann@rommerskirchen.de

Verfahrensschritte

  • 27.01.1984, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Anhänge

Bebauungsplan