Bebauungsplan: 339 Eschendorfer Aue - Teilabschnitt Ost

Nach der Aufgabe der militärischen Nutzung hat die Stadt Rheine mögliche Folgenutzungen für das Gelände der ehemaligen "General-Wever-Kaserne" untersucht. Aufgrund der für eine Wohnnutzung attrativen Lage am Stadtrand, bei gleichzeitiger Nähe zur Innenstadt Rheines und bestehenden Einrichtungen der sozialen Infrastruktur im Umfeld, bieten die ehemals militärisch genutzten Flächen  eine hohe Lagegunst für die Entwicklung von Wohnbauflächen.

Vor dem Hintergrund des erkennbaren Mangels an verfügbaren innenstadtnahen Wohnbaugrundstücken sollen verschiedene Wohnformen für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen realisiert und insbesondere Baugrundstücke für junge Familien bereitgestellt werden.

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan "Eschendorfer Aue - Teilabschnitt Ost" sollen nunmehr die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umnutzung eines ersten Teilabschnitts des ehemaligen Kasernengeländes im Sinne des oben benannten Planungsziels geschaffen werden.

Alle hier gezeigten Bebauungspläne dienen lediglich zu Informationszwecken.
Für eine verbindliche Auskunft nehmen Sie bitte Kontakt mit der Abteilung-Stadtplanung auf.

Übersichtsplan

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Ansprechperson

  • Herr Jannik Hülsbusch, Telefon: 05971 939 475, E-Mail: jannik.huelsbusch@rheine.de

Verfahrensschritte

  • 30.11.2016, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 (1) BauGB
  • 30.11.2016, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
  • 14.12.2016, Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
  • 19.12.2016 - 13.01.2017, Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB
  • 19.12.2016 - 13.01.2017, Frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 (1) BauGB
  • 21.12.2016, Durchführung einer öffentlichen Informationsveranstaltung
  • 21.06.2017, Beschluss der öffentlichen Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  • 14.07.2017, Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
  • 24.07.2017 - 28.08.2017, Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) und § 4 (2) BauGB
  • 12.12.2017, Satzungsbeschluss gem. § 10 (1) BauGB
  • 06.04.2018, Rechtskraft gem. § 10 (3) BauGB

Parallelverfahren

Anhänge

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